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LESERBRIEF

Fessenheim

Badische Zeitung vom Dienstag, 8. Mai 2007

LESERBRIEFE:

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Ein rundum gelungenes Interview zum Thema CLS/Überwachungskommission des Kernkraftwerks Fessenheim. Das sage ich als jemand, der den "TRAS/Trinationaler Atom-Schutzverband" favorisiert und die CLS für einen zahnlosen Tiger hält. Auch die Aussagen von Herrn Schanz als CDU-Mitglied haben mich sehr positiv beeindruckt: überzeugter Atomkraftgegner und überzeugender Befürworter von Energieeinsparung und Ausbau von regenerativen Energien! Da könnte ich Parteigenosse werden!

Drei kleinere Unstimmigkeiten möchte ich kommentieren:
1. Die genannten Veranstaltungsteilnehmer "Vertreter von... deutschen Kommunen, Behörden... sowie Fachleute aus der Schweiz, die Manager, Ingenieure und Sicherheitstechniker des Kernkraftwerks" sind nicht Mitglieder der CLS. Diese ist eine offizielle Kommission des Departments Haut-Rhin und umfasst zwanzig Mitglieder, jeweils fünf Bürgermeister der umliegenden Dörfer, fünf Vertreter von Umweltschutzverbänden sowie zehn Generalräte. Herr Schanz berichtet nicht von einer offiziellen CLS-Sitzung, die rund zwei Mal jährlich stattfindet, sondern über eine Werbeveranstaltung, die der Öffentlichkeitsarbeit des KKWs und der CDU-Kreistagsfraktion dienen sollte.

2."Die Kommission besteht seit 2004" ist nicht korrekt. 1977 sind französische Umweltschützer in einen dreiwöchigen Hungerstreik in Roggenhouse getreten, um unter anderem die Einrichtung einer Kontrollkommission/CLS zu erreichen. Die CLS fungiert seitdem als Gremium zum Meinungsaustausch und hat keinerlei Kompetenzen. Die Teilnehmer können Fragen stellen, die Kernkraftwerksleitung antwortet, soweit sie dies mit ihren Interessen vereinbaren will und kann. "Eine Erhöhung der Sicherheitsstandards" , wie sich das auch Herr Schanz wünscht, lässt sich trotz der "großen Offenheit unserer französischen Nachbarn" auf dieser unverbindlichen Ebene sicher nicht erreichen.

3. Der "Tras bereitet eine Klage gegen den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Fessenheim vor" . Auch diese aussage hat eine zweite Seite: der TRAS möchte derzeit nur das Recht auf Einsichtnahme nach dem Umweltinformationsgesetz wahrnehmen. Diese Offenlegung wurde vom Kraftwerksbetreiber verweigert. Eine Beschwerde beim Präfekten des Departments blieb ohne Erfolg. Erst eine Klage vor einem Gericht in Paris gab dem Tras recht. Jetzt muss geprüft werden, ob die Betriebsgenehmigung von 1977 den heutigen Sicherheitsmaßstäben noch entspricht, möglicherweise auch vor dem Verwaltungsgericht, falls wieder eine Kooperation verweigert wird.

Nochmals: meine große Anerkennung für diesen Beitrag! Wann ist ein gleichwertiges Interview, beispielsweise mit dem Präsidenten des Tras, vorgesehen?

 © 2007 Badische Zeitung