Baggersee |
Protokoll
Nr. 2 |
Öffentliche
Sitzung des Ortschaftsrats Niederrimsingen
28. April 2003
Anwesend: Ortsvorsteher Erhard
Bucher, die Ortschaftsräte Andrea Biehler, Tobias Ehret, Lorenz Federer (ab
TOP. 7), Edwin
Gippert, Wendelin Hintereck, Gustav Rosa
Protokollführer Joachim Mertins
16 Zuschauer
TOP. 05 Rechtsverordnung für den Baggersee ("Petersee") Niederrimsingen - Sachstand
Ortsvorsteher Bucher gab den diesbezüglichen Aktenvermerk von Herrn H.
Bitzenhofer, Haupt- und Personalamt, vom 16.04.2003 im Wortlaut bekannt.
Danach bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald/Untere Straßenbehörde einerseits, und Polizei
Breisach, andererseits. Während die Polizei von der Stadt Breisach a. Rh. eine
Rechtsgrundlage für die Ahndung der parkenden Autos in der Zeit von 22.00 Uhr
bis 8.00 Uhr fordert, vertritt das Landratsamt die Auffassung, dass die
derzeitige Rechtslage einer Ahndung der Baggersee-Besucher in den Nachtstunden
ausreicht und verweist auf die verkehrsrechtliche Anordnung vom 22.07.2002, die
eine Handhabe für die Polizei entsprechend dem Ordnungswidrigkeitsgesetz nach $
41 Abs. III Nr. 4 StVO bietet. Nach Auffassung der Unteren Straßenbehörde ist
der Erlass einer Rechtsverordnung durch die Stadt Breisach a. Rh. zwar möglich,
aber derzeit nicht notwendig.
Da aus Sicht des Polizeireviers Breisach dieses Ergebnis nicht zufriedenstellend
ist wird im Mai 2003 nochmals ein Gespräch mit dem Fachbereichsleiter der
Unteren Straßenbehörde, Herrn Wunderlich, und der Polizei Breisach, Herrn EPHK
Leon, geführt werden.
Von den Ausführungen haben die Ortschaftsräte Kenntnis genommen, bedauern jedoch die unterschiedlichen Auffassungen.
TOP. 09 Abschrankung der Zufahrt zum "Peter-See" auf Gemarkung Niederrimsingen - Installation einer elektrischen Schranke im Bereich Gündlinger Straße/Rückhaltebecken
Ortsvorsteher Bucher berichtet übe die mit der Familie Ehret, Aussiedlerhof
Gündlinger Straße, geführten Gespräche über die Probleme bei der Nutzung
der Schranke (öffnen und wieder schließen) und die hierbei zutage tretenden
persönlichen Gefährdungen. Da diese der Familie Ehret nicht zuzumuten sind,
hat Herr StBOAR Wolf Angebote für eine elektrisch betriebene Wegschranke
eingeholt, die nun vorliegen.
Die Problematik und die hiervon ausgehenden, nicht zu unterschätzenden Gefahren
würden im Übrigen von Herrn Bürgermeister Vonarb geteilt, der auch die
finanziellen Mittel für die elektrische Schranke bereit gestellt habe.
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes mit den ergänzenden Ausführungen von
Ortsvorsteher Bucher erfolgte zur Herbeiführung des Beschlusses eine kurze
Aussprache, die keine gegenteiligen Standpunkte erbrachte.
Beschluss (einstimmig; 8:0;):
Der Ortschaftsrat stimmt der Installation einer elektrisch betriebenen
Wegschranke im Bereich der Gündlinger Straße/Rückhaltebecken im Interesse der
persönlichen Sicherheit der Anwohner zu.
© 2003 Ortsverwaltung Niederrimsingen