Baggersee

Protokoll Nr. 2
(Auszug)

Aktuell   

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Niederrimsingen
28. April 2003

Anwesend: Ortsvorsteher Erhard Bucher, die Ortschaftsräte Andrea Biehler, Tobias Ehret, Lorenz Federer (ab TOP. 7), Edwin Gippert, Wendelin Hintereck, Gustav Rosa
Protokollführer Joachim Mertins
16 Zuschauer

TOP. 05  Rechtsverordnung für den Baggersee ("Petersee") Niederrimsingen - Sachstand

Ortsvorsteher Bucher gab den diesbezüglichen Aktenvermerk von Herrn H. Bitzenhofer, Haupt- und Personalamt, vom 16.04.2003 im Wortlaut bekannt.
Danach bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald/Untere Straßenbehörde einerseits, und Polizei Breisach, andererseits. Während die Polizei von der Stadt Breisach a. Rh. eine Rechtsgrundlage für die Ahndung der parkenden Autos in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr fordert, vertritt das Landratsamt die Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage einer Ahndung der Baggersee-Besucher in den Nachtstunden ausreicht und verweist auf die verkehrsrechtliche Anordnung vom 22.07.2002, die eine Handhabe für die Polizei entsprechend dem Ordnungswidrigkeitsgesetz nach $ 41 Abs. III Nr. 4 StVO bietet. Nach Auffassung der Unteren Straßenbehörde ist der Erlass einer Rechtsverordnung durch die Stadt Breisach a. Rh. zwar möglich, aber derzeit nicht notwendig. 
Da aus Sicht des Polizeireviers Breisach dieses Ergebnis nicht zufriedenstellend ist wird im Mai 2003 nochmals ein Gespräch mit dem Fachbereichsleiter der Unteren Straßenbehörde, Herrn Wunderlich, und der Polizei Breisach, Herrn EPHK Leon, geführt werden.

Von den Ausführungen haben die Ortschaftsräte Kenntnis genommen, bedauern jedoch die unterschiedlichen Auffassungen.

TOP. 09  Abschrankung der Zufahrt zum "Peter-See" auf Gemarkung Niederrimsingen - Installation einer elektrischen Schranke im Bereich Gündlinger Straße/Rückhaltebecken

Ortsvorsteher Bucher berichtet übe die mit der Familie Ehret, Aussiedlerhof Gündlinger Straße, geführten Gespräche über die Probleme bei der Nutzung der Schranke (öffnen und wieder schließen) und die hierbei zutage tretenden persönlichen Gefährdungen. Da diese der Familie Ehret nicht zuzumuten sind, hat Herr StBOAR Wolf Angebote für eine elektrisch betriebene Wegschranke eingeholt, die nun vorliegen.
Die Problematik und die hiervon ausgehenden, nicht zu unterschätzenden Gefahren würden im Übrigen von Herrn Bürgermeister Vonarb geteilt, der auch die finanziellen Mittel für die elektrische Schranke bereit gestellt habe.
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes mit den ergänzenden Ausführungen von Ortsvorsteher Bucher erfolgte zur Herbeiführung des Beschlusses eine kurze Aussprache, die keine gegenteiligen Standpunkte erbrachte.

Beschluss (einstimmig; 8:0;):
Der Ortschaftsrat stimmt der Installation einer elektrisch betriebenen Wegschranke im Bereich der Gündlinger Straße/Rückhaltebecken im Interesse der persönlichen Sicherheit der Anwohner zu.

© 2003 Ortsverwaltung Niederrimsingen