Baggersee |
Schilder |
Am 16.05.03 ist vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 611 (Verkehrslenkung), eine "Verkehrsrechtliche Anordnung" (Sperrung der Zufahrt zum Niederrimsinger Baggersee) erlassen worden. Am 6.06.03 wurden die entsprechenden Schilder angebracht. Damit ist diese Anordnung in Kraft getreten.
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Hier der Wortlaut (Ausschnitt): ... Zufahrt Gündlinger Straße (Rückhaltebecken) Zeichen 260 der StVO "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge", darunter Zusatzzeichen 1040-30 der StVO "Zeitliche Beschränkung 22 - 8 h" und darunter Zusatzzeichen 1026-38 der StVO "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei". |
Diese "selbst gebastelten" Zusatzschilder sollten die Aufmerksamkeit all derer erwecken, die in der Eile der Anfahrt die amtlichen Verkehrszeichen "übersehen" haben. |
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Die
Schranken zu den Zufahrten werden ab 22 Uhr geschlossen. Fahrzeuge, die
sich danach noch im abgeschrankten Bereich aufhalten, werden verwarnt. |
Bitte beachten Sie diese Hinweise! Damit liefern Sie einen Beitrag dazu, dass uns dieses schöne Fleckchen Natur auch weiterhin als Naherholungsgebiet erhalten bleibt.
Interessensgemeinschaft Rimsinger Baggersee
©2002 - 2004 webmaster - Stand vom 23.06.04