Baggersee

Schilder

Aktuell  

Am 16.05.03 ist vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 611 (Verkehrslenkung), eine "Verkehrsrechtliche Anordnung" (Sperrung der Zufahrt zum Niederrimsinger Baggersee) erlassen worden. Am 6.06.03 wurden die entsprechenden Schilder angebracht. Damit ist diese Anordnung in Kraft getreten.

Hier der Wortlaut (Ausschnitt):

... Zufahrt Gündlinger Straße (Rückhaltebecken)

Zeichen 260 der StVO "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge", darunter Zusatzzeichen 1040-30 der StVO "Zeitliche Beschränkung 22 - 8 h" und darunter Zusatzzeichen 1026-38 der StVO "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei".

Diese "selbst gebastelten" Zusatzschilder sollten die Aufmerksamkeit all derer erwecken, die in der Eile der Anfahrt die amtlichen Verkehrszeichen "übersehen" haben.

Die Schranken zu den Zufahrten werden ab 22 Uhr geschlossen. Fahrzeuge, die sich danach noch im abgeschrankten Bereich aufhalten, werden verwarnt.
Feuermachen und Zelten ist nicht erlaubt. Zuwiderhandelnde müssen mit Bußgeldern rechnen.
Müllablagerungen jeglicher Art sind nicht nur unappetitlich und bedrohen die Umwelt. Sie führen unweigerlich dazu, dass der Zugang zum See endgültig gesperrt werden könnte. Deshalb hiermit noch einmal ein eindringlicher Appell, die eigenen Abfälle wieder mit nachhause zu nehmen und Andere dazu zu animieren, das Gleiche zu tun!

Bitte beachten Sie diese Hinweise! Damit liefern Sie einen Beitrag dazu, dass uns dieses schöne Fleckchen Natur auch weiterhin als Naherholungsgebiet erhalten bleibt.

Interessensgemeinschaft Rimsinger Baggersee

©2002 - 2004   webmaster   -  Stand vom 23.06.04