Baggersee |
Schilder |
Am 16.05.03 ist vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 611 (Verkehrslenkung), eine "Verkehrsrechtliche Anordnung" (Sperrung der Zufahrt zum Niederrimsinger Baggersee) erlassen worden. Am 6.06.03 wurden die entsprechenden Schilder angebracht. Damit ist diese Anordnung in Kraft getreten.
Hier der Wortlaut (Ausschnitt): ... Zufahrt Gündlinger Straße (Rückhaltebecken) Zeichen 260 der StVO "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge", darunter Zusatzzeichen 1040-30 der StVO "Zeitliche Beschränkung 22 - 8 h" und darunter Zusatzzeichen 1026-38 der StVO "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei". |
Diese "selbst gebastelten" Zusatzschilder sollten die Aufmerksamkeit all derer erwecken, die in der Eile der Anfahrt die amtlichen Verkehrszeichen "übersehen" haben. |
Die
Schranken zu den Zufahrten werden ab 22 Uhr geschlossen. Fahrzeuge, die
sich danach noch im abgeschrankten Bereich aufhalten, werden verwarnt. |
Bitte beachten Sie diese Hinweise! Damit liefern Sie einen Beitrag dazu, dass uns dieses schöne Fleckchen Natur auch weiterhin als Naherholungsgebiet erhalten bleibt.
Interessensgemeinschaft Rimsinger Baggersee
©2002 - 2004 webmaster - Stand vom 23.06.04