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Pressebericht |
Badische Zeitung vom Montag, 24. Juli 2006
(FOTO: AFP) |
Von unserer Korrespondentin Bärbel Nückles
FESSENHEIM. Die französische Kommission für den Zugang zu Verwaltungsdokumenten (CADA) hat sich dafür ausgesprochen, dass Teile der Risikostudien zum Atomkraftwerk Fessenheim offen gelegt werden sollen. Doch damit sieht sich die Kraftwerksbetreiberin Electricité de France (EdF) nicht unter Zugzwang gesetzt. Wie eine Sprecherin des AKW Fessenheim erklärt, veröffentliche das Unternehmen ohnehin regelmäßig Daten zu Wasserqualität, Radioaktivität und nuklearen Abfällen. Außerdem sei die EdF als privates Unternehmen nicht an die Äußerungen der CADA gebunden.
Helfen könnte jedoch den Atomkraftgegnern in der Region ein vor vier Wochen erlassenes Gesetz zur Transparenz und nuklearen Sicherheit. Dessen Artikel 19 besagt, jeder Bürger habe das Recht, von den Betreibern nuklearer Anlagen Informationen zu Grenzwertüberschreitungen und Strahlenbelastung einzuholen. Genau um diese Einsichtnahme kämpfen aber die Kritiker des ältesten französischen Druckwasserreaktors seit Jahren. Zuletzt hatten die Umweltschutzverbände Auskünfte zur Sicherheit der Anlage und zum Erdbebenrisiko zu erhalten versucht — vergeblich.
Seit vergangenem Jahr bereitet der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) eine Klage gegen den Weiterbetrieb des Kraftwerks in Fessenheim vor. Auch ohne die Unterstützung durch das neue Gesetz hofft die TRAS-Anwältin Corinne Lepage, die ehemalige französischen Umweltministerin, die Lage optimistisch ein. Öffentliche Verwaltungen könnten sich der Forderung der CADA normalerweise nicht entziehen, und das gelte, wenn nicht für die EdF, so doch für die französische Atombehörde. Dieser lägen als staatlicher Kontrollinstanz aller französischen Atomanlagen auch die für den TRAS wichtigen Dokumente etwa über die Erdbebensicherheit von Fessenheim vor.
© 2006 Badische Zeitung