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Pressebericht

Fessenheim

Badische Zeitung vom Montag, 22. Januar 2007

REAKTIONEN

Sehr geehrter Herr Landrat Hurth,

den Medien konnten wir entnehmen, dass es im Elztal einen Konflikt in Sachen Fotovoltaik und Tourismus gegeben hat. Erst sollte die fertig gebaute Fotovoltaikanlage vom Landratsamt nicht geduldet werden, jetzt ist es zumindest zu einem Kompromiss gekommen. Auf Betreiben des Landratsamtes musste der Landwirt im Elztal 1500 Euro Ausgleichsabgabe zahlen, damit er seine Anlage bis 2022 weiter betreiben darf. "Die Fotovoltaikanlage stelle einen unzulässigen Eingriff in die Natur dar" wird Landratsamts-Pressesprecher Ulrich Spitzmüller zitiert und auch Wirtschaftsminister und Atomlobbyist Pfister (FDP) stört sich an der Anlage, die so gebaut wurde, dass sie von der Straße nicht einsehbar ist.

Über Landschaftsästhetik und Gefahren für den Tourismus lässt sich trefflich streiten, doch möchten wir daran erinnern wie sich unsere Landschaft durch die Klimaveränderung zum Negativen ändert. Der kranke Wald, gerade auch im Landkreis Emmendingen und im Elztal, ist ein Alarmsignal. Ein schwerer Unfall im Atomkraftwerk Fessenheim würde zwar das Landschaftsbild nicht zum Negativen verändern, allerdings wäre dann auch niemand mehr da, der das Landschaftsbild genießen könnte. Auch der gerne verdrängte und dennoch absehbare mittel- und langfristige Mangel an Energie (Erdöl, Gas und Uran reichen nur noch für wenige Jahrzehnte) wird nicht nur auf den Tourismus im Landkreis einen negativen Einfluss haben. Nur die erneuerbaren Energien sind klimafreundliche, nachhaltige und zukunftsfähige Energiequellen und dazu zählt eben auch die Fotovoltaik.

Den Strommonopolisten EnBW stört jedes neue privat gebaute Windrad und jede Foltaikanlage, denn dadurch wird das Stromerzeugungsmonpol des Konzerns gebrochen. Hinter vielen Konflikten um regenerative Energiequellen in Südbaden steckt auch die EnBW und deren Lobbysten in der Politik.

Bisher hat der Landkreis Emmendingen in Sachen regenerative Energien eine (gemessen an anderen Landkreisen) eher fortschrittliche und zukunftsfähige Linie vertreten. Wir wünschen uns, dass diese Linie auch in Zukunft beibehalten und zugunsten der nachhaltigen Energiequellen sogar verstärkt wird. Bei der Abwägung unterschiedlicher Interessen müssen die echten Zukunftsfragen im Vordergrund stehen. 

Mit freundlichen Grüßen

Betreiber von frei stehenden Fotovoltaikanlagen im Außenbereich außerhalb eines Bebauungsplanes, die nach dem 30. Juni 2004 errichtet worden sind, haben nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien keinen Anspruch auf Einspeisevergütung.

Mit dieser Entscheidung hat der Bundestag im Jahr 2003 deutlich gemacht, dass zum Schutz der freien Landschaft solche Anlagen im Außenbereich nicht gefördert werden sollen. Darüber hinaus sind Fotovoltaikanlagen nach den einschlägigen Bestimmungen des Baugesetzbuches im Außenbereich auch nicht privilegiert, das heißt, sie sind grundsätzlich nicht zulässig.

Hierauf weist das Landratsamt Emmendingen im Zusammenhang mit der Diskussion über frei stehende Fotovoltaikanlage in der Gemeinde Biederbach hin. "Die zuständigen Behörden im Landratsamt, Untere Naturschutz- und Untere Baurechtsbehörde, können die Abwägung zwischen der Förderung erneuerbaren Energien und dem Schutz der freien Landschaft nicht nach freiem Belieben treffen, sondern sind an die gesetzlichen Vorgaben gebunden."

Gerade mit der Entscheidung frei stehende Anlagen im Außenbereich nicht zu fördern bzw. den Anlagebetreibern keinen Anspruch auf Einspeisevergütung gegen den Netzbetreiber zuzugestehen, hat sich die Bundespolitik in der Abwägung für den Schutz der freien Landschaft entschieden" so Landrat Hanno Hurth in einer Presseerklärung.

Die von den Naturschutzbehörden geforderten Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft sind naturschutzrechtliche Instrumente, die letztendlich auch wieder dem Naturhaushalt zu Gute kommen.

 © 2007 Badische Zeitung